Smartwatches

Im Sinne eines ruhigen, konzentrierten und geschützten Alltags in unserer Einrichtung möchten wir Sie über eine Ergänzung unserer bestehenden Regelungen zur Nutzung digitaler Geräte informieren.

Bereits jetzt gilt, dass Smartphones während der Betreuungszeit im Spind verbleiben und erst beim Verlassen der Einrichtung wieder genutzt werden dürfen. Diese Regelung hat sich bewährt und trägt maßgeblich zu einem störungsfreien Miteinander bei.

Ab sofort wird diese Regelung auch auf Smartwatches ausgeweitet. Das bedeutet konkret, dass Smartwatches – unabhängig von ihren Funktionen – ebenfalls zu Beginn des Tages im Spind aufbewahrt werden und erst beim Verlassen der Einrichtung wieder getragen bzw. genutzt werden dürfen.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass Smartwatches in vielen Fällen ähnliche Funktionen wie Smartphones bieten (z. B. Nachrichtenversand, Telefonie, Internetzugang) und somit ebenfalls zu Ablenkungen oder Störungen im Alltag führen können. Zudem möchten wir den Schutz der Privatsphäre aller Kinder und Mitarbeitenden sicherstellen.

Wir bitten Sie daher, Ihr Kind entsprechend zu informieren und bei der Umsetzung dieser Regelung zu unterstützen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.